Gründer bringen als Gründungskapital Kapital in das Vermögen einer GmbH ein. GmbHs basieren auf dem Gründungskapital ihrer Gründer. Um zum deutschen Gesellschaftsrecht zugelassen zu werden, muss eine Gesellschaft mindestens einen Gründer haben, der mindestens einen Anteil einbringt. Der Beitrag eines einzelnen Gründers muss mindestens 25000 betragen und sein oder https://jaidenpxfmu.blogsvila.com/14418133/beteiligung-an-einer-gmbh-als-gesellschafter